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Eine weitere Mail-Welle mit Viren im Anhang ist am Wochenende über Anwender hereingebrochen und hat für enorme Verunsicherung gesorgt ? insbesondere, weil einige der Mails vorgeblich von dem Abmahnanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth stammen. Der Empfänger habe auf der Auktions-Plattform gegen Paragraf 312c Abs.1 BGB verstoßen:

“Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen.”

“Ebenso sind sie nach Paragraf 9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 632 Euro.”

Im Anhang der Mail soll sich dann eine Unterlassungserklärung finden, die der Empfänger unterzeichnen und abschicken soll. Wenig überraschend steckt in der anhängten ZIP-Datei ein Schädling (Mahnung.pif) respektive ein Trojaner-Downloader.

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One Comment

  1. Also mittlerweile sollte ja eigentlich zur Genüge vor solchen Praktiken gewarnt worden sein. Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass immernoch Leute dann tatsächlich die Anhänge solcher emails öffnen. Zugegebenermaßen möchte man auf die emails von Anwälten natürlich vertrauen können, aber wenn ich mir nicht zu hundert Prozent sicher bin, was den Absender angeht, dann habe ich einfach nichts zu öffnen. Hoffentlich verstehen das bald noch mehr email User.